(Stand: 28.07.2020)
Für alle Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Bei Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
1.1. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das SEPA-Lastschriftverfahren: Der Teilnehmer gibt seine Bankverbindung an, über die die VHS frühestens nach dem ersten Kurstag das Teilnehmerentgelt abbucht.
1.2. Die Anmeldung ist möglich:
Bei erfolgter Anmeldung erwartet Sie die VHS an dem Tag und Ort zu der Zeit, die im Programmheft angegeben ist, sofern Sie keine Änderungsmitteilung erhalten haben.
3.1. Über jeden Rücktritt ist die Geschäftsstelle zu informieren. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt. Die Kursgebühr kann in diesem Fall nicht erstattet werden. Die KursleiterInnen sind nicht berechtigt, Abmeldungen entgegenzunehmen.
3.2. Bis zum Ende der Anmeldezeit (= fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn) ist ein kostenloser Rücktritt formlos möglich.
3.3. Nach Kursbeginn ist bei Kursen mit mehr als sechs Veranstaltungsterminen bis zum Ablauf der ersten Unterrichtswoche noch ein schriftlich erklärter Rücktritt möglich. Die Verwaltungspauschale hierfür beträgt € 11,-.
3.4. Bei Kursen mit bis zu sechs Veranstaltungsterminen (insbesondere Wochenendseminare und Exkursionen) ist bei Rücktritt bis drei Tage vor Kursbeginn 50 % der Gebühr zu zahlen, danach – auch bei Nichtteilnahme – die volle Gebühr. Es ist jedoch jederzeit möglich eine/n Ersatzteilnehmer/in zu benennen.
3.5. Bei Vorliegen zwingender Gründe (Ortswechsel, langwierige Erkrankung) ist bei Nachweis ein schriftlich erklärter Rücktritt bis zum Ende der ersten Kurshälfte möglich. In diesem Fall kann die Gebühr anteilig abzüglich einer Verwaltungspauschale von € 11,- erstattet werden.
Die im Programm angegebenen Kursgebühren gelten nur bei Erreichen einer Teilnehmeranzahl, bei der die Kostendeckung erreicht wird. Melden sich zu wenige Teilnehmer für den Kurs an, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten und absagen.
Auf Wunsch der Teilnehmer kann die Veranstaltung trotzdem durchgeführt werden. In diesem Fall wird entweder das Entgelt nach Absprache mit allen Teilnehmern entsprechend erhöht oder die Kurszeit wird verkürzt.
5.1. Die zu entrichtenden Teilnehmerentgelte können auf schriftlichen Antrag in den Fachbereichen „Datenverarbeitung“ und „Sprachen“ für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger um 10 % gekürzt werden.
5.2. Bei Kinderkursen erhalten Geschwister eine Ermäßigung.
6.1. Bereits bezahlte Teilnehmergebühren werden in voller Höhe bis zum Ende des jeweiligen Semesters erstattet, wenn eine angekündigte Veranstaltung abgesagt werden muss.
6.2. Bereits bezahlte Teilnehmergebühren werden anteilig bis zum Ende des jeweiligen Semesters erstattet, wenn mindestens ein Viertel der vorgesehenen Veranstaltungen ausfällt und die Ursache des Ausfalls die VHS zu vertreten hat.
6.3. bei Rücktritt gelten die unter Punkt 3 aufgeführten Regelungen.
6.4. Soweit die VHS als Vermittler – insbesondere bei Studienreisen – auftritt, gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters, die in der Geschäftsstelle eingesehen werden können.
Bei regelmäßigem (d.h. mindestens 80 %) Besuch der Veranstaltungen ist auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung erhältlich:
7.1. kostenlos in der letzten Stunde bei dem/der Kursleiter/in
7.2. gegen Zahlung von € 2,50 in der Geschäftsstelle, spätestens jedoch bis zum Ende des folgenden Semesters.
Eine Haftung der Stadt Schriesheim für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art, die bei Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule eintreten, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.